Anbieter und inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Anfragen und Reservierungen unter:
Wurmberg Alm – 971müNN
38700 Braunlage / Harz
Ansprechpartner: Ulrich Schwedhelm
Tel.: +49 (0) 5520 – 721
Fax:+49 (0) 5520 – 8167
Mail: info@wurmberg-alm.de
Postadresse:
Wurmberg Alm
Ulrich Schwedhelm
Flurweg 6
38700 Braunlage
Internet: www.wurmberg-alm.de
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Reservierungen/Buchungsvereinbarungen für Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere Hochzeiten, Familienfeiern, Geburtstage, Firmenfeiern, Silvesterfeiern, Vereinsfeiern,
Pauschalessen, die mit der Wurmberg-Alm abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Vereinbarungen ersetzt werden. Dem Gast wird im ersten Angebot der Wurmberg-Alm die AGB gesondert ausgehändigt oder, wenn die Anfrage fernmündlich oder per E-Mailerfolgt, der Link mitgeteilt, auf dem die AGB auf der Webseite der Wurmberg-Almeingesehen werden können.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Wurmberg-Alm zustande.
Vertragspartner ist die Wurmberg-Alm und der Kunde, demgegenüber die Bestätigung erfolgt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Wurmberg-Alm gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Dritte auch als Vertragspartner auftritt und auch die Auftragsbestätigung erhält.
- Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Wurmberg-Alm entsprechend den zum Tag der Veranstaltung gültigen Preislisten geändert werden.
- Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit Zugang der Rechnung sofort, zum Zeitpunkt der Abreise, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung einer EC -Karte ist der Wurmberg-Alm freigestellt,
Die Entgegennahme der EC-Karte erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
- Vorauszahlungen
Die Wurmberg-Alm ist berechtigt, von einem Gast Teil-/oder Gesamtvorauszahlungen zu verlangen.
- Stornierungen, Stornogebühren
Die Stornierung von Veranstaltungen durch den Gast hat schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierungen bemüht sich die Wurmberg-Alm, die freigewordenen Veranstaltungskapazitäten anderweitig zu vermieten.
In Fällen der Stornierungen von Veranstaltungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Wurmberg-Alm angebotenen Leistungen (Bewirtung), werden die bestellten und/oder reservierten, aber von dem Gast nicht angenommenen, seitens der Wurmberg-Alm aber angebotenen vertraglichen Leistungen zunachstehenden Pauschalen durch die Wurmberg-Alm dem Gast berechnet:
Pauschale Essen und Buffets (Essen und Getränke zum Festpreis):Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungstag: 100% der gebuchten Pauschale
Hochzeiten, Geburtstage u.ä.(Dienstleistungen nachEinzelpreisen):
6 Monate vor Veranstaltungstag: Pauschalierter Schadensersatz von 20,00 Euro proreserviertem Teilnehmer
4 Monate vor Veranstaltungstag: Pauschalierter Schadensersatz von 30,00 Euro proreserviertem Teilnehmer
3 Monate vor Veranstaltungstag: Pauschalierter Schadensersatz von 40,00 Euro pro reserviertem Teilnehmer
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalensich auf den Teil der Leistungen, welche storniertwurden, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer, bzw. durch eine ersatzweise ein gebuchte Veranstaltung zum reservierten
Termin erzielt werden konnten. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Wurmberg-Alm ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Haftung
Für die Haftung der Wurmberg-Alm gelten die §§701-703des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Wurmberg-Alm, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Besondere weitere Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen,Hochzeiten, Geburtstage, Silvesterfeiern, Firmenfeiern, Familienfeiern, Vereinsfeiern, Pauschalessen, etc.
- Reservierungen
Eine Reservierung wird spätestens mit Zusendung der vom Gast unterzeichneten schriftlichen Veranstaltungsreservierung bindend.
- Teilnehmerzahl
Die in der Buchungsvereinbarung verabredete Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Gast die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen von bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung definitiv mitzuteilen. Andernfalls übernimmt die Wurmberg-Alm keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Buchungsvereinbarung angegebenen Personenzahl, unter Berücksichtigung der Teilnehmertoleranz; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (s. vorstehend Ziffer 7) entsprechend.
- Zeitlicher Rahmen der Veranstaltungen
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten. Gebuchte Veranstaltungen enden spätestens um 02:00 Uhr des Folgetages.
- Widerruf von Veranstaltungen
Hat die Wurmberg-Alm begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B Sturm, Schneesturm, Brand, Streik etc.) kann die Wurmberg-Alm jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein;
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt durch die Wurmberg-Alm abgesagt, werden die Eintrittspreise erstattet.
- Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Wurmberg-Alm nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des
Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Gast ohne Verschuldensnachweis.
Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
- GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Gast. Die Wurmberg-Alm wird vom Gast bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
- Haftung
Der Gast haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes und bedarf der vorherigen Absprache mit der Wurmberg-Alm. Feuer-und gewerbepolizeiliche Anordnungen
sind zu beachten. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz der Wurmberg-Alm abgestellten Sachen, haftet die Wurmberg-Alm nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die §§701-703 BGB entsprechend.
- Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, insbesondere auch Kosten für Speisen und Getränke, die der Gast/Auftraggeber bei einer Veranstaltung im
Innenverhältnis zu den Veranstaltungsteilnehmern nicht bereit ist zu bezahlen, die aber von den einzelnen Teilnehmern bestellt wurden, sind vor der Abreise von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht das nicht, haftet der Gast/Auftraggeber gesamtschuldnerisch gegenüber der Wurmberg-Alm für diese Kosten.
- Sonstiges
Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Wurmberg-Alm und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige Gericht.